Bergmännische Risswerke

Rissliche Darstellung der Bergbauberechtigungen

Bergmännische Risswerke

Unter dem „Bergmännischen Risswerk“ versteht man die Gesamtheit der markscheiderischen Darstellungen für bergmännische Zwecke. Es umfasst die rissliche Darstellung der Bergbauberechtigungen nach dem Bundesberggesetz und der Markscheider-Bergverordnung, die zur Nachtragung der Urrisse erforderlichen Unterlagen, Aufzeichnungen über markscheiderische Messungen, Aufnahmen und Berechnungen und die sonstigen bergbehördlich vorgeschriebenen sowie betrieblichen Risse, Karten und Pläne. (Quelle: Lexikon der Kartographie und Geomatik)

Die Bergmännischen Risswerke sind spezifische Träger von wesentlichen Daten für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung bergbaulicher Tätigkeiten. Damit sind sie für den, im Steine- und Erdenbergbau tätigen Unternehmer, unentbehrliche Hilfsmittel für die Planung und Überwachung der betrieblicher Abläufe.
Darüber hinaus sind die bergmännischen Risswerke ein wichtiges Instrumentarium zur wirksamen Handhabung der Bergaufsicht durch die zuständige Bergbehörde.

Seit dem 01.04.1994 gilt gemäß Einigungsvertrag auch in den neuen Bundesländern die Markscheider-Bergverordnung. (MarkschBergV) Risswerke für unter Bergaufsicht liegende Tagebaue im Steine- und Erdenbergbau sind seit diesem Zeitpunkt nach dieser Verordnung zu führen.

 

Mit Bescheid vom 02. November 1994 erhielt Herr Dipl.-Ing. Ulrich Münster erstmals die Anerkennung als „Andere Person i.S. des § 64 Abs. l Satz 2 des Bundesberggesetzes (BBergG)“ durch das Oberbergamt des Landes Brandenburg und ist somit zur Führung und Nachtragung von Risswerken in übertägigen Betrieben der Steine- und Erdenindustrie berechtigt.

Heute verfügt die m-e-g GIS GmbH über langjährige Erfahrungen in der Bearbeitung der Risswerke für verschiedene Gruben und Tagebaue in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Dabei ist für uns eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den zuständigen Bergbehörden und den Unternehmern das wichtigste Anliegen.

 

Daneben gibt es in diesem Rahmen enge Verknüpfungen zu unseren >>> hydrographischen Vermessungen. Als Subunternehmer für zahlreiche Markscheider- und Vermessungsbüros übernehmen wir Peilungen und Echolotungen zur Aufnahme der Gewässerbodentopographie in Nasstagebauen, zur Vorbereitung der  Positionierung der Baggereinheiten, zur Erstellung von Baggermodellen und für Mengenermittlungen.