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Bergmännische
Risswerke sind spezifische Träger von wesentlichen
Daten für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung
bergbaulicher Tätigkeiten. Damit sind sie für den im Steine- und Erdenbergbau tätigen
Unternehmer unentbehrliche Hilfsmittel für die Planung und Überwachung
betrieblicher Abläufe.
Daneben sind die bergmännischen Risswerke ein wichtiges Instrumentarium zur wirksamen Handhabung der Bergaufsicht durch die zuständige Bergbehörde. Seit dem 01.04.1994 gilt gem. Einigungsvertrag auch in den neuen Bundesländern die Markscheider - Bergverordnung. Risswerke für unter Bergaufsicht liegende Tagebaue im Steine- und Erdenbergbau sind seit diesem Zeitpunkt nach dieser Verordnung zu führen. Zur Führung des bergmännischen Risswerkes, das aus Grubenbild und sonstigen Unterlagen besteht, sind grundsätzlich anerkannte Markscheider berechtigt. Wenn das Risswerk nur aus sonstigen Unterlagen besteht, sofern auf Antrag von der zuständigen Behörde eine Ausnahme von dem Erfordernis des Grubenbildes bewilligt wurde, kann die Anfertigung auch durch eine anerkannte andere Person i.S. des § 64 Abs. I Satz 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) erfolgen. Diese Anerkennung wird tagebaubezogen erteilt. Damit ist das Ingenieur-Vermessungsbüro Münster und Graf in der Lage, die Anfertigung und Nachtragung von Risswerken in übertägigen Betrieben der Steine- und Erdenindustrie zu übernehmen. Inzwischen gibt es umfangreiche Erfahrungen bei der Bearbeitung von Risswerken für verschiedene Unternehmen im Land Brandenburg. Daneben gibt es enge Verknüpfungen zu unseren hydroakustischen Tiefenmessungen. Mit unseren Echoloten MEG.S1 und MEG.S2 sind wir zur Massenermittlung im Nasstagebau bzw. zur Aufnahme der Gewässerbodentopographie als Subunternehmer für zahlreiche Markscheider bzw. Vermessungsbüros tätig. Mit Bescheid vom 02. November 1994 erhielt Herr Dipl.-Ing. Ulrich Münster die oben genannte Anerkennung als "andere Person i.S. des § 64 Abs. l Satz 2 des Bundesberggesetzes (BBergG)" durch das Oberbergamt des Landes Brandenburg. Weitere Informationen können Sie gern per E-Mail anfordern. |